Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausstattung fremder Veranstaltungen mit licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie deren Bedienung


§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausstattung fremder Veranstaltungen mit licht-, ton-- und medientechnischen Anlagen sowie deren Bedienung sind Grundlage aller zwischen EWALD EVENTS und deren Vertragspartnern geschlossenen Verträgen, für die Ausstattung fremder Veranstaltungen mit licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie deren Bedienung.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Kassel, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(5) Sollen Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so bedürfen diese der Schriftform.

(6) Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.

 

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Die Angebote der Firma EWALD EVENTS sind freibleibend, solange sie nicht als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zum einen durch Unterzeichnung eines verbindlichen schriftlichen Angebots von EWALD EVENTS vom Vertragspartner zustande oder zum anderen durch Gebrauchsüberlassung beziehungsweise. Beginn der Leistungen zustande.

 

§ 3 Leistungen

(1) Die Firma EWALD EVENTS stellt die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Verfügung für Veranstaltungen, die vom Vertragspartner durchgeführt werden am entsprechenden Veranstaltungsort. Sie führt deren Aufbau durch, wartet die gestellte Licht-, Ton- und Medientechnik während der Durchführung der Veranstaltung und bedient diese, wie sie sie auch anliefert und abholt.

(2) Die Firma EWALD EVENTS behält sich vor, die in Gemäßheit des Auftrags zu stellenden Geräte durch ähnliche Geräte zu ersetzen soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von EWALD EVENTS für den Vertragspartner zumutbar ist.

(3) Während der gesamten Veranstaltung ist die Firma EWALD EVENTS für die Bedienung der Ton-, Licht- und Medientechnik zuständig. Anderen als Mitarbeitern der Firma EWALD EVENTS ist die Bedienung der Licht-, Ton- und Medientechnik untersagt.

(4) Fällt ein Gerät während der Veranstaltung aus, so hat die Firma EWALD EVENTS dafür Sorge zu tragen, dass ein Ersatzgerät vorhanden ist.

(5) Die Firma EWALD EVENTS hat dafür Sorge zu tragen, dass die zulässigen Lautstärken eingehalten werden.

 

§ 4 Vertragszeitraum

Der Vertragszeitraum wird in Tagen berechnet. Er beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Ton- und Lichttechnik und endet mit dem Tag der Abholung. Angefangene Tage werden voll berechnet.

 

§ 5 Anlieferung / Abholung

(1) Die Lieferung und Abholung der Ton-, Licht- und Medientechnik erfolgt durch die Firma EWALD EVENTS. Diese kann die Lieferung und/oder Abholung auch durch Dritte durchführen lassen.

(2) Wird die Lieferung und/oder Abholung durch einen Dritten durchgeführt, so sind Fragen der Anlieferung und Abholung der Licht-, Ton- und Medientechnik im Hinblick auf Organisation und Durchführung vom Vertragspartner mit dem Dritten zu erörtern. Absprachen sind dann in diesem Verhältnis zu treffen.

 

§ 6 Versicherung der Geräte durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Anlagen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern, wobei er eine Deckungssumme von nicht weniger als 250.000,00 € sicherzustellen hat.

 

§ 7 Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner hat Gewähr dafür zu leisten, dass die Firma EWALD EVENTS die Ton-, Licht- und Medientechnik liefern und abholen kann.

(2) Der Vertragspartner hat ausreichend Platz für die Technik bereitzustellen. Die ausreichende Größe des Platzes wird von der Firma EWALD EVENTS bestimmt.

(3) In den Veranstaltungsräumen ist vom Vertragspartner durch eine Absperrung (z. B. durch Gitter) zu gewährleisten, dass die Gäste nicht mit ihren Getränken oder anderen technikgefährdenden Gegenständen an die Ton-, Licht- und Medientechnik der Firma EWALD EVENTS gelangen können.

(4) Der Vertragspartner hat für eine ausreichende und störungsfreie Stromversorgung zu sorgen. Die Firma EWALD EVENTS bestimmt, welche Stromversorgung ausreichend ist.

(5) Vertragspartner stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen der jeweils geltenden Versammlungsstättenverordnung, Landesbauordnung oder anderer baurechtlicher Bestimmungen, sowie Gesetze über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz eingehalten werden. Vertragspartner stellt Ewald Events von jedweden Inanspruchnahmen durch Dritte wegen Verletzung vorbenannter Gesetze frei.

 

§ 8 Abnahme

Der Vertragspartner ist verpflichtet nach dem Aufbau der Ton-, Licht- und Medientechnik der Firma EWALD EVENTS, diesen abzunehmen. Unterlässt der Vertragspartner die Abnahme innerhalb von 3 Stunden nach Fertigstellung des Aufbaus, so gilt der Aufbau als abgenommen und genehmigt.

 

§ 9 Zahlung / Zahlungsverzug

(1) Die Zahlung wird nach Beendigung der Veranstaltung fällig.

(2) Die Firma EWALD EVENTS ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 50 Prozentpunkten der gesamten Vergütung vom Vertragspartner zu verlangen vor Anlieferung der Licht-, Ton- und Medientechnik.

 

§ 10 Rechte Dritter

(1) Der Vertragspartner hat die gestellte Licht-, Ton- und Medientechnik von jedweden rechtlichen und tatsächlichen Belastungen Dritter frei zu halten, insbesondere Inanspruchnahmen und Pfändungen.

(2) Er ist verpflichtet, die Firma EWALD EVENTS unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen.

(3) Der Vertragspartner hat die Firma EWALD EVENTS von den Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe freizustellen, es sei denn, der Eingriff hat sich ausschließlich gegen die Firma EWALD EVENTS gerichtet.

 

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche von EWALD EVENTS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 12 Ordentliche Kündigung

(1) Der Vertragspartner kann den Mietvertrag schriftlich nach den nachstehenden Bedingungen kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei der Firma EWALD EVENTS.

(2) Erfolgt die Kündigung des Mietvertrages einen Tag vor Mietbeginn oder erst nach dem Mietbeginn, so ist die gesamte Vergütung im Hinblick auf die vereinbarte Mietdauer zu zahlen.

(3) Die Vergütung reduziert sich bei frühzeitiger Kündigung wie folgt:

bis 30 Tage vor Mietbeginn 20 % der Gesamtvergütung

bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 % der Gesamtvergütung

bis 7 Tage vor Mietbeginn 50 % der Gesamtvergütung

bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % der Gesamtvergütung

(4) Dem Vertragspartner bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Firma EWALD EVENTS ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Außerordentliche Kündigung

(1) Die Firma EWALD EVENTS kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten gröblich vernachlässigt.

(2) Eine gröbliche Vernachlässigung liegt immer dann vor, wenn der Vertragspartner seinen Pflichten gemäß § 7 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 verletzt.

 

§ 14 Haftung der Firma EWALD EVENTS

(1) EWALD EVENTS haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. EWALD EVENTS haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Firma EWALD EVENTS nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Licht- und Tontechnik bzw. der im Zusammenhang mit dieser zu erbringenden Leistungen und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung der Firma EWALD EVENTS ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 15 Datenschutz

(1) Dem Vertragspartner ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung eines Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von EWLAD EVENTS auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von EWALD EVENTS selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) sowie der sonst einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kundenverpflichtet. Bei laufenden Vertragsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.